Fischers Fritz und das Blutbad in der Ostsee

09.07.2001 Berliner Zeitung

Bemerkenswerte Gedanken über das Kinder- und Jugendangeln in Heiligenhafen hat sich die Reporterin der Berliner Zeitung gemacht: „Vierzig Jugendliche zwischen zwölf und 17 ohne Auslauf – aller Erfahrung nach führt diese Konstellation in kürzester Zeit zu Lärm, Rangelei und Derbheiten verschiedener Art. Es sei denn, es handelt sich um Jungen, die … in einem Kutter – ganz ohne Erfolgsgarantie – zwei Stunden lang zum Angelplatz fahren, dort ein paar Stunden auszuwerfen, zu zupfen, Enttäuschung oder Überraschung zu erleben und wieder zwei Stunden zurück zum Hafen zu tuckern. Solch erstaunliche Beobachtungen konnten am Sonnabend auf 18 Ostseekuttern vor Heiligenhafen gemacht werden. Der Royal Fishing Club hatte bundesweit Kinder aufgerufen, sich an einer einzigartigen Veranstaltung, dem Jugendangeln 2001, zu beteiligen. 800 Kinder hatten sich für das kostenlose Hochseefischen beworben, 500 konnten per Losbescheid dabei sein. Kinder von der Straße zu holen, ihnen ein Hobby nahe zu bringen, das die Verbindung zwischen Mensch, Tier und beider Umwelt besser verstehen lässt, hatte der Club beabsichtigt. ,Fischers Fritz braucht keine Drogen`, lautete das Motto eines der Sponsoren…“ Die Zeitung berichtet weiter, dass das Vorhaben aber auch „regelrechte Feinde“ fand. Die Reporterin schreibt dazu mit betonter Ironie: „Von unmittelbaren Wirkungen des ,abscheulichen Fischetötens`kann nicht berichtet werden, zumal das Betäuben und Schlachten der zahlreich angelandeten Dorsche nicht von den Kindern, sondern von qualifizierten Betreuern an Bord erledigt wurde. … Berichtet werden kann allerdings, dass keiner der Jugendlichen durch Frisur, Kleidung, Schuhwerk oder Gehabe den Verdacht erweckte, Gewalt zu bejahen. Vielmehr fielen sie durch Konzentrationsfähigkeit und Geduld auf.“ Tierschützer seien nicht in Erscheinung zu treten, um das angebliche Blutbad in der Ostsee zu verhindern, merkt der Zeitungsbeitrag noch an. Der Verband Deutscher Sportfischer beabsichtige dagegen eine Klage gegen militante Tierschützer, die das Angeln hatten verhindern wollen, wegen Verletzung von Ehre und Persönlichkeitsrechten.